Zwei unterschiedliche Zwecke
Privater Vaterschaftstest und gerichtsverwertbares Gutachten
Die gewünschte rechtliche Verwendbarkeit entscheidet über den Ablauf.
Privater Test
- Persönliche Information und Gewissheit
- Proben häufig über einen Wangenabstrich
- Einwilligung der beteiligten Personen erforderlich
- Nicht automatisch für ein Gerichtsverfahren geeignet
Gerichtsverwertbares Verfahren
- Identität der beteiligten Personen muss dokumentiert werden
- Probenentnahme nach den Vorgaben des Labors
- Zusätzliche Anforderungen an Einwilligung und Dokumentation
- Durchführung nur mit den dafür vorgesehenen Fachpersonen und Laboren
Wenn ein Gutachten für ein Gericht, eine Behörde oder ein rechtliches Verfahren benötigt wird, muss dies ausdrücklich vor der Probenentnahme angegeben werden. Ein nachträgliches Umwidmen eines privaten Tests ist in der Regel nicht möglich.

